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   LSG Bayern, 04.05.2011 - L 2 U 436/10   

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https://dejure.org/2011,30045
LSG Bayern, 04.05.2011 - L 2 U 436/10 (https://dejure.org/2011,30045)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.05.2011 - L 2 U 436/10 (https://dejure.org/2011,30045)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - L 2 U 436/10 (https://dejure.org/2011,30045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anerkennung einer Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4301und 4302 - haftungsbegründende Kausalität - Schimmelpilzbelastung am Arbeitsplatz - Asthma bronchiale - sozialgerichtliches Verfahren - Klageart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 115 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2011 - L 2 U 436/10
    Sie ist insoweit als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 S. 1 und § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG) zulässig (siehe z.B. BSG, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 5101 Nr. 2 Rdnr. 18; BSG, Az.: B 2 U 29/07 R).
  • SG Karlsruhe, 14.01.2013 - S 1 U 2723/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Einwirkung von außen -

    Lehnt - wie hier - der Unfallversicherungsträger die Feststellung eines Arbeitsunfalls und deswegen die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab, kann der betroffene Versicherte zulässigerweise allein im Rahmen einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungklage die Feststellung des Ereignisses als Arbeitsunfall und die Feststellung von Gesundheitsstörungen als dessen Folge gerichtlich geltend machen (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nrn. 12, 16 und 23; BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 und BSG, UV-Recht Aktuell 2010, 114 ff.; ferner LSG Baden-Württemberg vom 16.11.2011 - L 2 U 1422/10 - und vom 13.12.2011 - L 9 U 4092/10 - außerdem Bay. LSG vom 04.05.2011 - L 2 U 436/10 - sowie für die vergleichbare Situation im Opferentschädigungsrecht: LSG Baden-Württemberg vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 - ).
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